Die Zustimmung zum Erhalt von Werbeinformationen per E-Mail kann auf verschiedene Arten gegeben werden. Bei der Unterzeichnung von Kaufverträgen beispielsweise werden häufig Vereinbarungen zum Erhalt von Werbeinformationen (per Post, telefonisch oder elektronisch per E-Mail) gesondert ausgewiesen und müssen darin schriftlich mit der Unterschrift des Empfängers bestätigt werden. Der einfachste und verbreitetste Weg zur verbindlichen Zustimmung zum Erhalt von Newslettern ist das Double Opt In Verfahren mit Hilfe von Web-Formularen.