Ist die Zustimmung zum Erhalt von Newslettern vorgeschrieben?

Die Zustimmung des jeweiligen Interessenten ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Versand an Empfänger, die ihre Zustimmung nicht erteilt haben, ist nicht zulässig. Werden Newsletter an Empfänger versendet, die Ihre Zustimmung nicht erteilt haben, besteht die Gefahr der Abmahnung des Versenders (nach bestehendem Wettbewerbsrecht).